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20.05.2011
Die IHK Hannover informiert: Sonntagsöffnung bei Verkauf von Waren täglichen Kleinbedarfs
Das niedersächsische Sozialministerium hat einen Runderlass zum Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) veröffentlicht, mit dem die Regelung der Sonn- und Feiertagsöffnung bei Verkaufsstellen, die auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind, konkretisiert wird. Genauer beleuchtet werden auch Zulassung oder Genehmigungen von Ausnahmen für Verkaufsoffene Sonntage auf der Basis des § 5 Abs. 1 NLöffVZG. Der Erlass wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 17/2011 auf S. 307 vom 26. April veröffentlicht. Der Erlass ist am 1. Mai in Kraft getreten.













